Waidgerechtigkeit am Limit – Der Wolf und die Jagd in Deutschland .

Ein Aufsatz von Michael „Ohlly“ Ohlhoff, Wolfsberater des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Akademischer Jagdwirt der BOKU University.

Waidgerechtigkeit am Limit – Der Wolf und die Jagd in Deutschland zwischen Schutzauftrag und Jagdpraxis

Das internationale Ansehen der deutschen Jagd gründet auf der Qualität ihrer Ausbildung. Wildbiologie, Ökologie, Populationsdynamik und Naturschutz sind keine Randthemen, sondern Kernbestandteile der Jagdausbildung und -prüfung. Dieser fachliche Anspruch hat die Jagd über Jahrzehnte als naturschutzfachlich legitimierten Akteur etabliert. Genau hier entsteht jedoch ein fundamentaler Widerspruch, wenn nun eine Bejagung des Wolfs diskutiert wird, ohne dass eine spezifische, verpflichtende Ausbildung existiert.

Herausforderungen

Der Wolf (Canis lupus) war über ein Jahrhundert kein regulärer Bestandteil jagdlicher Praxis in Deutschland. Entsprechend fehlen in der Ausbildung systematische Inhalte zu Sozialstruktur, Territorialverhalten, Reproduktionsbiologie und populationsökologischer Steuerung dieser Art. Dabei handelt es sich nicht um eine weitere Schalenwildart, sondern um einen hochsozial organisierten Spitzenprädator mit komplexem Familienverband. Wolfsrudel bestehen aus reproduktiv dominanten Elterntieren und deren Nachwuchs mehrerer Jahrgänge; der Verlust eines Leittieres kann zur Destabilisierung des Rudels, zu erhöhten Nutztierrissen und veränderter Beutestrategie führen (Treves et al. 2016; Lute et al. 2018; Grente et al. 2024). Wer unter diesen Voraussetzungen eine flächige Quotenjagd ohne Zusatzqualifikation fordert, ignoriert grundlegende wildbiologische Zusammenhänge.

Gerade im Herbst ist eine verlässliche Ansprache besonders kritisch. Im September und Oktober sind Jungwölfe nahezu ausgewachsen, Körperproportionen und Fellbild unterscheiden sich kaum von adulten Tieren.

Sozialer Status ist äußerlich nicht zuverlässig erkennbar. Eine sichere Differenzierung zwischen Elterntieren und subadulten Individuen setzt mehrtägige Verhaltensbeobachtung, Kenntnisse territorialer Nutzung sowie Zugriff auf Monitoringdaten voraus. Eine reine Sichtansprache im jagdlichen Alltag reicht dafür nicht aus. Fehlabschüsse mit strukturellen Folgen für das Rudel wären nicht auszuschließen.

Der häufig bemühte Verweis auf andere Länder trägt nur eingeschränkt. In Schweden und Norwegen erfolgt die Wolfsjagd unter strenger staatlicher Steuerung mit klar definierten Quoten, Gebietszuweisungen und zentraler Kontrolle durch die zuständigen Behörden (Wabakken 2023). In der Schweiz ist das Wolfsmanagement in kantonale Entscheidungsstrukturen eingebettet; Eingriffe erfolgen nach festgelegten Kriterien und unter behördlicher Koordination (Schweizerische Eidgenossenschaft, Jagdgesetz, JSG, SR 922.0, Stand 1. Januar 2023). Von einer ungeregelten Freigabe oder einer rein jagdlichen Selbststeuerung kann dort keine Rede sein.

Noch gravierender ist die Situation bei der Nachsuche.

Eine Bejagung ohne gesicherte, einsatzfähige Nachsuchestruktur ist tierschutzrechtlich nicht vertretbar.

In Deutschland existiert derzeit keine flächendeckend organisierte, auf den Wolf spezialisierte Nachsuchestruktur. In der Schweiz werden ausschließlich dafür zugelassene Gespanne eingesetzt (Amt für Jagd und Fischerei Graubünden 2025b). Wenn deutsche Nachsuchengespanne aus nachvollziehbaren Gründen die Arbeit am Wolf ablehnen oder dafür nicht ausgebildet sind, entsteht ein praktisches und rechtliches Vakuum. Ohne gesicherte Nachsuche ist jede Bejagung mit dem Tierschutzgesetz kaum vereinbar.

Sven Herzog weist zutreffend in seinem neuen Buch „Die Sache mit dem Wolf “ darauf hin, dass parallel zu jeder Managemententscheidung eine intensive Aus- und Weiterbildung der Jäger erforderlich wäre und wolfsspezifische Inhalte verbindlich in die Prüfungsordnungen aufgenommen werden müssten. Selbst bei sofortigem Beginn sei hierfür ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren realistisch (Herzog 2025). Derzeit existieren nur vereinzelte Initiativen; der Bayerische Jagdverband hat mit einer systematischen Schulung begonnen (Ohlhoff 2025). Eine bundesweit einheitliche Struktur fehlt.

Ohne verpflichtende Fortbildungsmodule und Qualifikationsnachweise für Jagdscheininhaber ist ein kontrolliertes Bestandsmanagement in Deutschland praktisch nicht realisierbar. Die Jagd auf den Wolf gehört – ähnlich wie beim Luchs oder Bären – zu den schwierigsten jagdlichen Aufgaben überhaupt. Sie setzt ein hohes Maß an Fachwissen, das über das in der Jagdscheinausbildung vermittelte weit hinausgeht, und Kooperationsbereitschaft mit Behörden voraus.

Ein Blick in die Vergangenheit verdeutlicht, dass vergleichbare Zusatzqualifikationen bereits Praxis sind. Im Jahr 2001 wurde die eigenständige Zusatzausbildung für die Fangjagd eingeführt (§ 19 Abs. 1 Nr. 10 BJAGDG), die in die meisten Landesjagdgesetze übernommen wurde. Seitdem dürfen Jagdscheininhaber die Fallenjagd nur ausüben, wenn sie zuvor einen anerkannten Fallenlehrgang absolviert haben (Deutscher Jagdverband 2002). Dieses Modell zeigt, dass auch in Deutschland zusätzliche Ausbildungs- und Prüfungsformate rechtlich verbindlich etabliert werden können – ein Ansatz, der direkt auf die Wolfsbejagung übertragbar wäre.

Der Wolf ist ein Gamechanger. Diese Einschätzung stammt nicht aus jagdpolitischer Zuspitzung, sondern aus der Wildtierforschung (Hackländer 2022; Reimoser 2021). Als Spitzenprädator verändert er Raum-Zeit-Muster des Schalenwildes, Beutedynamiken und jagdliche Strategien. Gerade deshalb irritiert es, wenn Teile der organisierten Jagd das bestehende Wolfsmonitoring und die begleitende Wissenschaft massiv angreifen, anstatt Qualifikation und Strukturaufbau in den Mittelpunkt zu stellen. Schlagzeilen wie „DJV kritisiert intransparente, veraltete Wolfszahlen“, „DJV fordert aktives Wolfsmanagement“ oder „DJV warnt vor Missbrauch wissenschaftlicher Daten“ erzeugen Misstrauen gegenüber genau jenen Datengrundlagen, auf denen jede rechtssichere Entnahme beruhen muss (Gieser 2022). Wer wissenschaftliche Grundlagen delegitimiert, schwächt die eigene fachliche Position.

Argumentativer Wandel

Der problematischste Punkt ist der argumentative Wandel hin zur These, mit der Waffe Herdenschutz zu betreiben.

§ 17 Nr. 1 TierSchG verbietet das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund. Beim Wolf ist dieser Maßstab eng auszulegen. Unstrittig ist, dass individuell problematische Tiere, die wiederholt wolfsabweisende Zäune überwinden, konsequent entnommen werden müssen. Es geht nicht um den Schutz des Individuums, sondern um den Schutz der Population und die Verhinderung erlernter Schadensmuster. Im Extremfall kann dies auch die Entnahme eines gesamten Rudels bedeuten, wenn anders erheblicher Schaden nicht abwendbar ist. Das ist populationsbiologisch begründbar und rechtlich darstellbar. Eine flächige Bestandsreduktion mit pauschaler Zielvorgabe ist etwas anderes und gerät rechtlich in Erklärungsnot.

Ein Blick in mögliche Entwicklungen zeigt die Risiken klar. Wird der Wolf regulär bejagt und gelingt es, die Bestände innerhalb weniger Jahre massiv, womöglich weit unter den günstigsten Erhaltungszustand zu reduzieren – etwa durch den flächendeckenden Einsatz von Nachtziel- und Wärmebildtechnik –, entsteht ein gesellschaftlicher Konflikt mit absehbaren Folgen. Die Jagd würde sich dem Vorwurf aussetzen, eine geschützte Art politisch motiviert zurückgedrängt zu haben. Der Status als anerkannter Naturschutzverband stünde zur Disposition, Forderungen nach Einschränkung oder verschärfter Kontrolle der Jagdausübung wären die logische Konsequenz.

Gelingt die Bestandsreduktion hingegen nicht und nehmen Nutztierrisse infolge sozialer Destabilisierung sogar zu, wäre das politische Versprechen an die Nutztierhalter gebrochen. Sozial aufgebrochene Rudel mit unerfahrenen Jungtieren können vermehrt opportunistische Beute nutzen (Treves et al. 2016, Lute et al. 2018, Grente et al. 2024). In einem solchen Szenario wäre die Aufnahme des Wolfs in § 29 BJagdG als ersatzpflichtige Wildart politisch kaum zu verhindern. Die finanziellen und haftungsrechtlichen Folgen für Jagdausübungsberechtigte wären erheblich.

Hinzu kommt das kommunikative Risiko. Bilder erlegter Welpen in sozialen Medien oder ein öffentlichkeitswirksamer Vorfall mit einem krankgeschossenen Wolf im stadtnahen Bereich würden eine emotionale Dynamik auslösen, die jede fachliche Argumentation überlagert. Der Schaden für das Ansehen der Jagd wäre massiv und langfristig.

Schlussfolgerung

Ohne verpflichtende Zusatzqualifikation, standardisiertes Monitoring, gesicherte Nachsuchestrukturen, populationsbiologische Steuerung und einen rechtssicheren Rahmen ist eine flächige Wolfsbejagung weder fachlich noch tierschutzrechtlich zu verantworten.

Hinzu kommt die zwingende Bindung an geltendes Jagd- und Tierschutzrecht. § 22 Abs. 4 BJagdG schützt ausdrücklich die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere. Ein solches Tier darf nicht erlegt werden, solange abhängige Jungtiere existieren. Übertragen auf den Wolf bedeutet das: Die Entnahme adulter oder subadulter Tiere ist unzulässig, solange nicht zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass Welpen betroffen sind. Andernfalls droht neben einem klaren Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit auch eine strafrechtliche Relevanz nach § 17 TierSchG.

Internationale Erfahrungen belegen zudem, dass eine tierschutzgerechte Bejagung nur in einem eng begrenzten Zeitraum möglich ist. In Schweden ist die Lizenzjagd deshalb strikt auf wenige Wochen vom 2. Januar bis 15. Februar beschränkt, um die Phase der Jungenaufzucht sicher auszuschließen (Mallwitz et al. 2025). Eine Übertragung auf deutsche Verhältnisse würde ebenfalls eine kurze, klar definierte Jagdzeit zwingend voraussetzen.

Schweden und Norwegen verfügen über langjährige Erfahrung in der Regulierung seiner Wolfsbestände. Dort erfolgt die Regulierung im Rahmen staatlich festgelegter Lizenzjagden mit klaren Quoten, enger Kontrolle und wissenschaftlicher Begleitung, ergänzt durch gezielte Entnahmen von Problemindividuen (Andersen et al. 2021; Liberg et al. 2012). Deutschland hat vergleichbare administrative und wissenschaftliche Steuerungsstrukturen bislang nicht etabliert. Ein regional differenziertes Management wäre nur auf Grundlage solcher Modelle denkbar und müsste strikt an deutsches Jagd-, Natur- und Tierschutzrecht angepasst werden.

Unverzichtbar ist dabei vollständige Transparenz. Erlegte Tiere müssen in Echtzeit gemeldet, staatlich gesichert und forensisch dokumentiert werden.

Nur eine lückenlose Erfassung verhindert Datenmanipulation oder das Verschwinden von Abschüssen aus der Statistik (Liberg et al. 2011). Ebenso zwingend ist der Aufbau spezialisierter Nachsucheteams. Die Nachsuche auf Wolf unterscheidet sich in Raumanspruch, Sozialverhalten und Gefährdungspotenzial grundlegend von herkömmlichen Schalenwildnachsuchen. Ohne dafür qualifizierte Gespanne ist eine tierschutzgerechte Bejagung praktisch nicht sicherzustellen.

Der Wolf verändert das System. Die entscheidende Frage ist nicht, ob er bejagt werden darf, sondern ob die Jagd bereit ist, sich fachlich, organisatorisch und rechtlich auf dieses Niveau zu heben. Wer diese Voraussetzungen ignoriert, riskiert mehr als eine Fehlentscheidung im Revier – er riskiert die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd insgesamt.

Literaturverzeichnis

Amt für Jagd und Fischerei Graubünden (2025b): Reglement über den Schweisshundeeinsatz im Kanton Graubünden, https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/recht/Documents/Vorschriften%20und%20Karten/Reglement%20Schweisshundeeinsatz%20Kanton%20Graubünden.pdf. (Zugriff: 14.02.2026).

Andersen, R., Brainerd, S., Linnell, J. D. C. (2021): Large carnivore management in Norway: principles, practices, and challenges. Norwegian Institute for Nature Research, Trondheim. (Zugriff: 01.09.2025).

Bafu – Bundesamt für Umwelt (2020): Konzept Wolf Schweiz. Grundlagen für den Umgang mit dem Wolf in der Schweiz. Bern. (Zugriff: 01.09.2025). Verfügbar unter: https://www.bafu.admin.ch

Deutscher Jagdverband (DJV) (2002): Leitfaden zur Fallenjagd – Anforderungen an Ausbildung und Praxis. Berlin. (Zugriff: 01.09.2025).

Jakt på varg (2025): (online) https://www.naturvardsverket.se/amnesomraden/jakt-och-vilt/jakt-pa-rovdjur/jakt-pa-varg/. (Zugriff: 01.09.2025).

Gieser, Thorsten (2022): Leben mit Wölfen: Affekte, Gefühle und Stimmungen in Mensch-Wolf-Beziehungen.

Hackländer, Klaus & Pichler, Christian (2022): Goodpods #106 Game Changer Wolf – Teil 1 | Klaus Hackländer & Christian Pichler mit Hannes Royer | Wer nichts weiß, muss alles essen – Podcast auf Goodpods, Goodpods, [online] https://goodpods.com/de/podcasts/wer-nichts-wei%C3%9F-muss-alles-essen-357500/106-game-changer-wolf-teil-1-klaus-hackl%C3%A4nder-and-christian-pichler-mi-51563333.

Grente, Oksana/Sarah Bauduin/Nina Luisa Santostasi/Christophe Duchamp/Nolwenn Drouet‐Hoguet/Olivier Gimenez (2024): Evaluating the effects of wolf culling on livestock predation when considering wolf population dynamics in an individual‐based model, in: Wildlife Biology, Bd. 2024, Nr. 6, (online) doi:10.1002/wlb3.01227.

Herzog, Sven (2025): Die Sache mit dem Wolf: Zwischen Bestie und Kuscheltier – Ist ein Miteinander möglich? Brandaktuelle Einordnung der Situation rund um den Wolf in Deutschland.

Liberg, Olof/Guillaume Chapron/Petter Wabakken/Hans Christian Pedersen/N. Thompson Hobbs/Håkan Sand (2011): Shoot, shovel and shut up: cryptic poaching slows restoration of a large carnivore in Europe, in: Proceedings Of The Royal Society B Biological Sciences, Bd. 279, Nr. 1730, S. 910–915, [online] doi:10.1098/rspb.2011.1275. (Zugriff: 01.09.2025).

Liberg, Olof/Åke Aronson/Håkan Sand/Petter Wabakken/Erling Maartmann/Linn Svensson/Mikael Åkesson (2012): Monitoring of wolves in Scandinavia, in: Hystrix, The Italian Journal Of Mammalogy, Bd. 23, Nr. 1, S. 29–34, [online] doi:10.4404/hystrix-23.1-4670.

Lute, Michelle L./Neil H. Carter/José V. López-Bao/John D.C. Linnell (2018): Conservation professionals agree on challenges to coexisting with large carnivores but not on solutions, in: Biological Conservation, Bd. 218, S. 223–232, (online) doi:10.1016/j.biocon.2017.12.035.

Mallwitz, Daniel/Robert Ekblom/Mona HansErs/Andreas Ahlén (2025): How to (legally) kill a wolf in Sweden., [Vortrag Wolves Across BordersInternational Conference on Wolf Ecology & Management].

Ohlhoff, Michael (2025): Ein Jahr Wolfsschulung – Rückblick und Fazit, Jagd in Bayern, Bayerischer Jagdverband e. V. (BJV) Ausgabe 11/2025, Seite 52-53

Reimoser, Friedrich (2021): Wölfe als Gamechanger, https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/fiwi/Publikationen/Populaerwissenschaftliche/Weidwerk_8_2021_Wölfe_als_Gamechanger.pdf (Zugriff: 14.02.2026).

Schweizerische Eidgenossenschaft (2023): Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0. Stand: 1. Januar 2023. (Zugriff: 21.07.2025). Verfügbar unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1988/1191_1191_1191/de

Tierschutzgesetz (TierSchG) (2022): Gesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2810). (Zugriff: 01.09.2025). Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg

Treves, Adrian/Miha Krofel/Jeannine McManus (2016): Predator control should not be a shot in the dark, in: Frontiers in Ecology And The Environment, Bd. 14, Nr. 7, S. 380–388, (online) doi:10.1002/fee.1312.

Wabakken, Petter (2023): ULV i NORGE PR. 31. MARS 2023: FORELØPIGE KONKLUSJONER FRA BESTANDSOVERVÅKING VINTEREN 2022-2023, Høgskolen I Innlandet, report, Rovdata, (online) http://www.inn.no.

Michael Ohlly Ohlhoff

Michael „Ohlly“ Ohlhoff studierte an der Universität Bremen und ist Akademischer Jagdwirt der BOKU University Wien (Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft). Er ist geprüfter und amtlich bestellter Jagdaufseher, Revierhegemeister, DJA-Jagdwirt, Falkner sowie zertifizierter Wildsommelier.

Als Wolfsberater des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) arbeitet er operativ im Wolfsmonitoring, in der Rissbegutachtung und in der Bewertung von Nahbegegnungen zwischen Wolf und Mensch. Er ist Teil der Einsatzgruppe Wolfsmanagement Niedersachsen und wirkt im LIFE Wild Wolf Projekt der Europäischen Union mit.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im praktischen Großprädatorenmanagement, einschließlich behördlich angeordneter Maßnahmen wie Fallenjagd, Distanzimmobilisierung, Besenderung sowie gezielter Vergrämung zur Konfliktminimierung.

Ohlhoff ist Dozent für den Bayerischen Jagdverband sowie für die Deutsche Jagdakademie und weitere Landesjagdverbände. Seine Lehrtätigkeit konzentriert sich auf Wolfsmonitoring, rechtliche Rahmenbedingungen, Maßnahmenpraxis im Wolfsmanagement und jagdliche Verantwortung im Großprädatorenraum.

Er ist Mitglied der Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung e. V. und steht für eine fachlich fundierte, tierschutzgerechte und verantwortungsbewusste Jagdausübung.