„Wolfskaskade“ .
Text: Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV)
Herausforderung für die Jägerschaft
Demokratische Willensbildungsprozesse sind häufig langwierig und stellen die Geduld derer, die beispielsweise aufgrund persönlicher Betroffenheit (Weidetierhalter) Entscheidungen erwarten, auf eine harte Probe. Das Thema „Schutzstatus Wolf“ ist ein solches und dazu noch eines, was stark emotional aufgeladen ist und gleichzeitig enorm polarisiert.
Politische Entwicklungen auf europäischer Ebene
Parallel dazu war es für die organisierte Jägerschaft im deutschsprachigen Raum eine enorme verbandspolitische Herausforderung hier klug und vorausschauend zu handeln.
Da stand auf der einen Seite die sichere Erkenntnis, dass die Wolfspopulation schnell anwachsen wird und der artenschutzrechtliche Schutzstatus – z.B. völkerrechtliche Verpflichtung über die Berner Konvention – kein standardmäßiges Eingreifen zulässt. Auf der anderen Seite die klare und unmissverständliche Botschaft in Richtung der Politik, dass es mit der Jägerschaft nur eine gesellschaftliche Gruppe gibt, die in Bezug auf Ausbildung, Ausrüstung und Ortskenntnissen in der Lage ist ein Populationsmanagement durchzuführen. Dies hieß konkret: Es galt unter allen Umständen eine Parallelstruktur von „bewaffneten Rangern“, die innerhalb des Rechtskreises Naturschutzrecht mit einer solchen Aufgabe betraut werden, zu verhindern. Unabhängig vom Wolf wäre dies ein fundamentaler Systembruch in Bezug auf die Bindung des Jagdrechts an das Eigentum gewesen.
Der aktuelle Stand in Deutschland
Doch jetzt hat sich eine bemerkenswerte Entwicklung vollzogen. Zunächst hat im Dezember der Europarat mit seinen über 50 Mitgliedern über eine qualifizierte Mehrheit beschlossen, dass die völkerrechtliche Vereinbarung – „Berner Konvention“ – dahingehend abgeändert wird, dass der Wolf von streng geschützt auf geschützt herabgestuft wird.
Möglichkeiten für ein aktives Wolfsmanagement
Unmittelbar anschließend haben alle drei Entscheidungsebenen in der europäischen Union – z.B. ohne Gegenstimme im Ministerrat – diese Positionierung über die Herabstufung vom Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie in europäisches Recht umgesetzt. Damit steht jetzt eines ultimativ fest:
Die Entscheidung, ob der Wolf weiterhin konsequent als geschützte Art geführt wird oder die Population aktiv über das Jagdrecht gemanagt wird, liegt zu 100 % in den Händen des jeweiligen Mitgliedsstaates!
Und damit sind wir jetzt topaktuell im politischen Entscheidungsprozess auf Bundesebene. Klar ist, dass nach dem Urteil des EuGH in Sachen „Erhaltungszustand Wolf Estland“ vom 12. Juni 2025 (C-629/23) und auf Basis der Kriterien der FFH-Richtlinie die Monitoringdaten in Deutschland die Meldung des günstigen Erhaltungszustandes der Wolfspopulation zulassen.
Die Weigerung der grünen Umweltminister auf Ebene der Bundesländer zeigt allerdings deutlich, dass es auch eine hoch politische Entscheidung ist.
In einem ersten Schritt hat die Bundesregierung für die biogeografische Atlantische Region jetzt das Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes gegenüber der Kommission gemeldet.
In Bezug auf die biogeografische Kontinentale Region wurde der Status „unbekannt“ gemeldet. Dies ist offensichtlich eine verklausulierte Formulierung dafür, dass im Tauziehen zwischen dem BMU, der Fachbehörde BfN und den Grün geführten Umweltministerien der Länder bisher keine Einigung erzielt wurde. Stand heute ist davon auszugehen, dass die Kommission sich diese Verweigerungshaltung nicht bieten lassen wird, und die Bundesregierung hier kurzfristig konkret nachmelden muss.
Verantwortung der Jägerschaft und Monitoring

Foto: DJV
Damit sind die uneingeschränkten Voraussetzungen geschaffen, den Koalitionsvertrag der Bundesregierung – Übernahme des Wolfs als jagdbare Wildart im BJG – mit einem Inhalt zu füllen, der ein aktives Bestandsmanagement ermöglicht.
Dieses könnte z.B. einen fest vorgegebenen Eingriff in der Jugendklasse vorsehen, um das schnelle und exponentielle Wachstum der Wolfspopulation einzudämmen. Parallel dazu wäre ein aktives Eingreifen nach Rissereignissen vorzusehen, um gegebenenfalls ganze Rudel, die sich auf Nutztiere eingestellt haben oder in „sensiblen“ Regionen – beispielsweise Almen oder Küstenschutzdeiche – leben, zu erlegen.
Ausblick und Chance für die Jägerschaft
Beide Instrumente wären darauf ausgelegt die Wolfspopulation auf eine sozioökonomische Kapazitätsgrenze einzuregulieren. Sicherlich wäre das durch eine konkrete Abschussplanung zu flankieren, denn der Wolf bleibt zukünftig innerhalb der FFH-Richtlinie eine Anhang V-Art, was konkret eine geschützte Art bedeutet. Und dieses verpflichtet die Mitgliedstaaten der europäischen Union wiederum, dafür Sorge zu tragen, dass die Art im günstigen Erhaltungszustand verbleibt.
Deshalb sollte die Jägerschaft mit der Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht und aufgrund der Unberührtheitsklausel, also dem Verlust der Zuständigkeit in dem Rechtskreis Naturschutzrecht, sich im eigenen Interesse aktiv und konsequent der Aufgabe des Monitorings zuwenden.
Wir, die Jäger, werden zukünftig die Datenbasis zum Erhalt des günstigen Erhaltungszustandes liefern müssen.

Foto: DJV
Das Bundesland Niedersachsen hat über eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Landesjägerschaft und dem Nds. Umweltministerium aus dem Jahr 2011 diesen Weg frühzeitig beschritten. Unter www.wolfsmonitoring.com kann sich jeder tagesaktuell einen Überblick über die Situation in Niedersachsen verschaffen.
Die Jagd unterlag schon immer einem Wandel. In diesem Fall sind es neue Perspektiven, aber insbesondere auch neue Aufgaben. Gehen wir sie selbstbewusst und offensiv an und beweisen wir, dass sich mit einem guten jagdlichen Management die Zielkonflikte durch die Rückkehr eines großen Beutegreifers und der vielfältigen Nutzung der Kulturlandschaft weitgehend lösen lassen.
Diese Aufgabe beinhaltet auch eine große Chance dahingehend, dass wir das Ansehen der Jägerschaft in der Bevölkerung weiter steigern.

Helmut Dammann-Tamke – Präsident DJV
Helmut Dammann‑Tamke (*11. Oktober 1961, Stade) ist seit dem 16. Juni 2023 Präsident des Deutschen Jagdverbands (DJV). Er wurde auf dem Bundesjägertag in Fulda mit 96 % der Stimmen gewählt.
Seit 2008 führt er die Landesjägerschaft Niedersachsen, zudem war er ab 2019 Vizepräsident des DJV.
Von 2003 bis 2022 war Dammann‑Tamke Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag, engagiert sich im Agrarausschuss und war Sprecher der CDU für Agrarpolitik sowie stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion.
Seine jagdpolitischen Schwerpunkte liegen in der Stärkung der Kampagnenfähigkeit, der Optimierung der Kommunikation und darin, Jäger:innen als Anwälte des Wildes und Naturschützer:innen sichtbarer zu machen.
Kontakt und weitere Informationen
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Foto: Martin Sturzeis